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Glaubensbekenntnis

Wir erkennen an, dass jedes Glaubensbekenntnis lediglich ein Versuch von Menschen ist, die Reichtümer der unfehlbaren göttlichen Offenbarung zusammenzufassen und niederzuschreiben. Wir unternehmen diesen Versuch in dem Bewusstsein, dass wir fehlbar sind und unsere Erkenntnis „Stückwerk“ (1. Kor 13, 9.12) ist. Dabei wollen wir weiter wachsen in der Erkenntnis des Wortes Gottes, der alleinigen Norm für Glauben und Leben.

Wir lehren, dass die Bibel Gottes geschriebene Offenbarung an den Menschen ist. Alle 66 Bücher sind gleichermaßen in allen Teilen durch den Heiligen Geist eingegeben und stellen das vollständige Wort Gottes dar (1. Kor. 2, 7-14; 2. Petr. 1, 20-21).

Wir lehren, dass die Bibel die objektive Offenbarung der Lehre Gottes ist (1. Thess. 2, 13; 1. Kor. 2,13), bis zu den Worten der Originalschriften völlig inspiriert, absolut irrtumslos und unfehlbar und von Gott eingehaucht (2. Tim. 3, 16). Wir lehren die wörtliche, grammatisch-historische Auslegung der Schrift, die bestätigt, dass auch die ersten Kapitel von 1. Mose wörtlich zu verstehen sind und eine Schöpfung in 6 Tagen (von je 24 Std.) lehrt (1. Mose. 1, 31; 2. Mose. 31,17; Ps. 33, 9).

Wir lehren, dass die Bibel die einzige unfehlbare und autoritative Richtschnur für den christlichen Glauben und seine praktische Umsetzung ist (Mt. 5, 18; 24, 35; Hebr. 4, 12; 2. Petr. 1, 20-21).

Wir lehren, dass Gott in seinem Wort durch den Prozess einer zweifachen Autorschaft spricht. Der Heilige Geist hat die menschlichen Autoren derart überwacht, dass sie durch ihre individuellen Persönlichkeiten und unterschiedlichen Schreibstile Gottes Wort an die Menschen ohne Fehler in Teilen oder seiner Gesamtheit zusammengestellt und niedergeschrieben haben (2. Petr. 1, 20-21; Mt. 5, 18; 2. Tim. 3, 16).

Wir lehren, dass – wenn es auch mehrere Anwendungen einer Bibelstelle geben kann – es nur eine gültige Auslegung gibt! Die Bedeutung der Schrift ist durch ihren wörtlichen Sinn gegeben, den man durch Anwendung der grammatisch-historischen Auslegungsmethode unter Erleuchtung des Heiligen Geistes herausfindet (Joh. 7, 17; 16, 12-15; 1. Kor. 2, 7-15; 1. Joh. 2,20).

Es liegt in der Verantwortung des Gläubigen, die tatsächliche Absicht und Bedeutung der Schrift sorgfältig zu erarbeiten, wobei er zu beachten hat, dass eine angemessene Anwendung für alle Generationen bindend ist. Gottes Wort stellt dabei allemal den Menschen in Frage; dem Menschen steht es jedoch niemals zu, Gottes Wort in Frage zu stellen!

Wir lehren, dass es nur einen lebendigen und wahren Gott gibt (5. Mose. 6, 4; Jes. 45, 5-7; 1. Kor. 8, 4), der ewiger und allwissender Geist ist (Joh. 4, 24), der in allen seinen Eigenschaften vollkommen ist, im Wesen eins und ewiglich in drei Personen existiert – Vater, Sohn und Heiliger Geist (Mt. 28, 19; 2. Kor. 13, 13; Mk. 1, 10-11; 1. Kor. 12, 4-6) –, denen gleichermaßen Anbetung und Gehorsam gebühren.

2.1. Gott, der Vater

Wir lehren, dass Gott der Vater, die erste Person der Dreieinigkeit, alle Dinge Seinen Absichten und Seiner Gnade entsprechend lenkt und vollbringt (Ps. 145, 9-10; 1. Kor. 8, 6). Er ist der Schöpfer aller Dinge (1. Mose. 1, 1-31; Eph. 3, 9). Als der einzige absolute und allmächtige Herrscher im Universum ist Er in der Schöpfung, der Vorsehung und der Erlösung souverän (Ps. 103, 19; Röm. 11, 36). Seine Vaterschaft beinhaltet sowohl Seine Stellung in der Dreieinigkeit als auch Seine Beziehung zur Menschheit. Als Schöpfer ist Er der Vater aller Menschen (Eph. 4, 6), ein geistlicher Vater ist Er aber nur für die Gläubigen (Röm. 8, 14; 2. Kor. 6, 18). Alles was geschieht, hat Er dazu bestimmt, dass es Seiner Verherrlichung dient (Eph. 1, 11-12). Fortwährend erhält, lenkt und regiert Er alle Geschöpfe und Ereignisse (1. Chr. 29, 11). In Seiner Souveränität ist Er weder Urheber noch Befürworter von Sünde (Hab. 1, 13; Joh. 8, 38-47, Jak. 1, 13-15), noch schränkt Er die Verantwortlichkeit moralischer und intelligenter Geschöpfe ein (1. Petr. 1, 17, Röm. 1, 18-20). In Seiner Gnade hat Er von Ewigkeit her die erwählt, die Sein Eigen sein sollen (Eph. 1, 4-6); Er errettet alle von der Sünde, die zu Ihm kommen und wird durch Adoption Vater der Seinen (Joh. 1, 12; Röm. 8, 15; Gal. 4, 5; Heb. 12, 5-9).

2.2. Gott, der Sohn

Wir lehren, dass Jesus Christus, die zweite Person der Dreieinigkeit Gottes, alle göttlichen Eigenschaften besitzt und folglich ewiglich wesensgleich mit dem Vater ist (Joh. 10, 30; 14, 9). Wir lehren, dass Gott, der Vater, Seinem eigenen Willen entsprechend „die Himmel und die Erde und alles, was darinnen ist“ durch Seinen Sohn Jesus Christus geschaffen hat, der alle Dinge trägt und erhält (Joh. 1, 3; Kol. 1, 15-17; Hebr. 1, 2).

Wir lehren, dass der ewige Sohn, die zweite Person der Dreieinigkeit, in der Inkarnation (Menschwerdung), ohne Seine göttliche Natur zu verändern oder irgendeine der göttlichen Eigenschaften aufzugeben, Sich selbst ohne Ansehen der Person gemacht hat, indem Er eine vollkommene menschliche Natur annahm, die der unseren gleich ist, jedoch ohne Sünde (Phil. 2,5-8; Heb. 4,15; 7,26).

Wir lehren, dass Er durch den Heiligen Geist im Leib der Jungfrau Maria empfangen (Lk 1,35) und somit von einer Frau geboren wurde (Gal. 4,4-5), so dass zwei vollständige, vollkommene und unterschiedliche Naturen, die göttliche und die menschliche, in einer Person vereint waren, ohne Vermischung, Veränderung, Teilung oder Trennung. Er ist also ganz Gott und ganz Mensch und doch ein einziger Christus, der einzige Vermittler zwischen Gott und Mensch.

Wir lehren, dass Christus bei Seiner Menschwerdung Seine göttliche Natur, Seine göttlichen Eigenschaften und göttlichen Vorrechte vollständig besaß (Kol. 2,9; vgl. Lukas 5,18-26; Joh. 16,30; 20,28). Im Zustand Seiner Erniedrigung brachte Er jedoch die Herrlichkeit Seiner Majestät nicht immer voll zum Ausdruck, sondern verbarg sie hinter dem Schleier Seiner wahren Menschlichkeit (Mt 17,2; Mk 13,32; Phil 2,5-8). Gemäß Seiner menschlichen Natur handelt Er in Unterordnung unter den Vater (Joh 4,34; 5,19.30; 6,38) durch die Kraft des Heiligen Geistes (Jes 42,1; Mt 12,28; Lk 4,1.14), während Er gemäß seiner göttlichen Natur in seiner Autorität und Macht als der ewige Sohn handelt (Joh 1,14; vgl. 2,11; 10,37-38; 14,10-11).

Wir lehren, dass unser Herr Jesus Christus unsere Erlösung durch das Vergießen Seines Blutes und durch den Opfertod am Kreuz erwirkte und dass Sein Tod freiwillig (Röm. 3, 25), ersetzend, stellvertretend, versöhnend und erlösend war (Joh. 10, 15; Röm. 3, 24-25; 5, 8; 1. Petr. 2, 24).

Wir lehren, dass unsere Rechtfertigung durch Seine buchstäbliche, leibliche Auferstehung von den Toten sicher­gestellt wurde und dass Er zur Rechten des Vaters aufgefahren ist, wo Er nun als unser Anwalt und Hohepriester für uns eintritt (Mt. 28, 6; Lk. 24, 38-39; Apg. 2, 30-31; Röm. 4, 25; 8, 34; Hebr. 7, 25; 9, 24; 1. Joh. 2, 1).

Wir lehren, dass Gott in der Auferstehung Jesu Christi aus dem Grabe die Gottheit Seines Sohnes bestätigte und außerdem bewies, dass er das Versöhnungswerk Christi am Kreuz angenommen hat (1. Tim. 3, 16). Jesu leibliche Auferstehung ist auch die Gewähr für ein zukünftiges Auferstehungsleben aller Gläubigen (Joh. 5, 26-29; 14, 19; Röm. 4, 25; 6, 5-11; 1. Kor. 15, 20;23).

Wir lehren, dass Jesus Christus zurückkehren wird, um Seine Gemeinde, das ist Sein Leib, bei der Entrückung zu Sich zu nehmen und, indem Er mit Seiner Gemeinde in Herrlichkeit wiederkehrt, Sein tausendjähriges Reich auf Erden errichten wird (Apg. 1, 9-11; 1. Thess. 4, 13-18; Offb. 20).

Wir lehren, dass der Herr Jesus Christus derjenige ist, durch den Gott die ganze Menschheit richten wird (Joh. 5, 22-23):

a) die Gläubigen (1. Kor. 3, 10-15; 2. Kor. 5, 10);

b) alle auf der Erde Lebenden am Tage Seiner Wiederkunft in Herrlichkeit (Mt. 25, 31-46); und

c) die ungläubig Verstorbenen vor dem Großen Weißen Thron (Offb. 20, 11-15).

Als Mittler zwischen Gott und den (dem) Menschen (1. Tim. 2, 5), als Haupt Seines Leibes, der Gemeinde (Eph. 1, 22; 5, 23; Kol. 1, 18), und als kommender, allumfassender König, der auf dem Thron Davids regieren wird (Jes. 9, 6-7; Hes. 37, 24-28; Lk. 1, 31-33), ist Er der letztgültige Richter all derjenigen, die es versäumen, ihr Vertrauen in Ihn als Herrn und Retter zu setzen (Mt. 25, 14-46; Apg. 17, 30-31).

Wir lehren, dass der zum Glauben gekommene Sünder auf der Basis der Wirksamkeit des Todes unseres Herrn Jesus Christus von der Strafe, dem Fluch, der Macht und eines Tages völlig von der Gegenwart der Sünde befreit ist. Er ist für gerecht erklärt, ihm ist das ewige Leben verliehen und er ist in die Familie Gottes adoptiert (Röm. 3, 25; 5, 8-9; 2. Kor. 5, 14-15; 1. Petr. 2, 24; 3, 18).

2.3. Gott, der Heilige Geist

Wir lehren, dass der Heilige Geist eine göttliche Person ist, ewig, ursprungslos, alle Eigenschaften einer Person und Gottheit besitzt, einschließlich Intellekt (1. Kor. 2, 10-13), Gefühl (Eph. 4, 30), Wille (1. Kor. 12, 11), Ewigkeit (Hebr. 9, 14), Allgegenwart (Ps. 139, 7-10), Allwissenheit (Jes. 40, 13-14), Allmacht (Röm. 15, 13) und Wahrheit (Joh. 16, 13). In allen Seinen göttlichen Eigenschaften ist Er mit dem Vater und dem Sohn gleich und in Substanz eins (Mt. 28, 19; Apg. 5, 3-4; 1. Kor. 12, 4-6; 2. Kor. 13, 13; vgl. auch Jes. 6, 8-10 mit Apg. 28, 25-26 und Jer. 31, 31-34 mit Hebr. 10, 15-17).

Wir lehren, dass es das Werk des Heiligen Geistes ist, Gottes Willen bezüglich der ganzen Menschheit auszuführen. Wir erkennen Sein souveränes Wirken in der Schöpfung (1. Mose. 1, 2), der Menschwerdung (Mt. 1, 18), der geschriebenen Offenbarung (2. Petr. 1, 20-21) und dem Werk der Erlösung (Joh. 3, 5-7).

Wir lehren, dass das einzigartige Werk des Heiligen Geistes in diesem Zeitalter zu Pfingsten begonnen hat, als Er vom Vater kam, wie Jesus Christus versprochen hatte (Joh. 14, 16-17; 15, 26), um den Bau des Leibes Christi zu beginnen und zu vollenden. Sein Werk beinhaltet das Überführen der Welt von Sünde, von Gerechtigkeit und Gericht, die Verherrlichung des Herrn Jesus Christus und die Umgestaltung der Gläubigen in das Bild Christi (Joh. 16, 7-9; Apg. 1, 5; 2, 4; Röm. 8, 29; 2. Kor. 3, 18; Eph. 2, 22).

Wir lehren, dass der Heilige Geist als ein übernatürliches und souveränes Instrument in der Wiedergeburt alle Gläubigen in den Leib Christi tauft (1. Kor. 12, 13). Außerdem bewohnt, heiligt, lehrt und bevollmächtigt der Heilige Geist diese zum Dienst und versiegelt sie bis auf den Tag der Erlösung (Röm. 8, 9; 2. Kor. 3, 6; Eph. 1, 13).

Wir lehren, dass der Heilige Geist der göttliche Lehrer ist, der die Apostel und Propheten beim Schreiben von Gottes Offenbarung, der Bibel, in alle Wahrheit geleitet hat (2. Petr. 1, 19-21). Jeder Gläubige besitzt die innewohnende Gegenwart des Heiligen Geistes vom Augenblick der Errettung an, und es ist die Pflicht aller, die aus dem Geist geboren sind, mit dem Heiligen Geist erfüllt, d.h. von ihm beherrscht zu sein (Joh. 16, 13; Röm. 8, 9; Eph. 5, 18; 1. Joh. 2, 20;27).

Wir lehren, dass der Heilige Geist geistliche Gaben an die Gemeinde austeilt. Der Heilige Geist verherrlicht weder Sich selbst noch Seine Gaben durch demonstrative Zurschaustellung, sondern Er verherrlicht Christus, indem Er Sein Werk ausführt, nämlich die Verlorenen zu erlösen und die Gläubigen im Glauben aufzuerbauen (Joh. 16, 13-14; Apg. 1, 8; 1. Kor. 12, 4-11; 2. Kor. 3, 18).

Wir lehren diesbezüglich, dass Gott, der Heilige Geist, im Geben aller Seiner Gaben zur Zurüstung der Heiligen souverän ist und dass das Zungenreden und Wundertun in den Anfangstagen der Gemeinde dazu diente, auf die Apostel als Offenbarende der göttlichen Wahrheit hinzuweisen und sie zu beglaubigen. Zungenreden und Wundertun waren niemals dazu bestimmt, Merkmale des Lebens der Gläubigen zu sein (1. Kor. 12, 4-11; 13, 8-10; 2. Kor. 12, 12; Eph. 4, 7-12; Heb. 2, 1-4).

Wir lehren, dass der Mensch direkt und unmittelbar von Gott nach Seinem Bilde, Ihm ähnlich, geschaffen wurde. Er wurde frei von Sünde, mit einem vernünftig denkenden Wesen, Intelligenz, freiem Willen, Selbstbestimmung und moralischer Verantwortung gegenüber Gott geschaffen (1. Mose. 1, 26-27, 1. Mose. 2, 7;15-25; Jak. 3, 9).

Wir lehren, dass es Gottes Absicht bei der Erschaffung des Menschen war, dass der Mensch Gott verherrlichen, sich an der Gemeinschaft mit Gott erfreuen, nach Seinem Willen leben und dadurch Gottes Absicht für den Menschen in der Welt ausführen sollte (Jes. 43, 7; Kol. 1, 16; Offb. 4, 11).

Wir lehren, dass der Mensch seine Unschuld durch Adams Sünde des Ungehorsams gegenüber dem offenbarten Willen und Wort Gottes verloren hat. Zugleich zog der Mensch sich die Strafe des geistlichen und körperlichen Todes zu, verfiel dem Zorn Gottes und wurde von Natur aus verdorben und total unfähig – abgesehen von der göttlichen Gnade –, das zu wählen oder zu tun, was Gott gefällt. Der Mensch ist, da er keine eigenen sich wiederherstellenden Kräfte hat, hoffnungslos verloren. Die Rettung des Menschen ist darum ganz und gar von Gottes Gnade durch das Erlösungswerk unseres Herrn Jesus Christus abhängig (1. Mose. 2, 16-17; 3, 1-19; Röm. 5, 12-19; Joh. 3, 36; Röm. 3, 23; 6, 23; 1. Kor. 2, 14; Eph. 2, 1-3; 1. Tim. 2, 13-14; 1. Joh. 1, 8).

Wir lehren, dass alle Menschen in Adam waren und dass darum das durch Adams Sünde verdorbene Wesen an alle Menschen aller Zeitalter weitergegeben wurde mit der einzigen Ausnahme von Jesus Christus (Röm. 5, 19). Demnach sind alle Menschen Sünder durch ihre Natur und durch eigene Wahl und gemäß göttlicher Deklaration (Ps. 14, 1-3; Jer. 17, 9; Röm. 3, 9-18;23; 5, 10-12).

Wir lehren, dass die Errettung allein von Gott und aus Gnade ist und dass sie aufgrund des Erlösungswerkes Jesu Christi, durch den Verdienst Seines vergossenen Blutes und nicht auf Grund von menschlichen Verdiensten oder Werken geschehen ist (Joh. 1, 12; Eph. 1, 7; 2, 8-10; 1. Petr. 1, 18-19).

4.1. Wiedergeburt

Wir lehren, dass die Wiedergeburt ein übernatürliches Werk des Heiligen Geistes ist, der dem Wiedergeborenen göttliches Wesen und göttliches Leben schenkt (Joh. 3, 3-7; Tit. 3, 5). Sie geschieht sofort, allein durch die Kraft des Heiligen Geistes und unter Mitwirkung des Wortes Gottes (Joh. 5, 24), wenn der bußfertige Sünder, befähigt durch den Heiligen Geist, im Glauben auf das göttliche Angebot der Erlösung antwortet. Echte Wiedergeburt wird durch Früchte, die der Buße würdig sind, sichtbar, die sich in rechtschaffenen Einstellungen und ebensolchem Verhalten darstellen. Gute Werke werden sowohl Kennzeichen als auch Frucht der Wiedergeburt sein (1. Kor. 6, 19-20; Eph. 5, 17-21; Phil. 2, 12b; Kol. 3, 16; 2. Petr. 1, 4-10). Solch ein Gehorsam bewirkt, dass der Gläubige zunehmend in das Bild unseres Herrn Jesus Christus umgestaltet wird (2. Kor. 3, 18). Diese Ähnlichkeit wird ihren Höhepunkt in der Verherrlichung des Gläubigen bei der Wiederkunft Christi haben (Röm. 8, 17; 2. Petr. 1, 4; 1. Joh. 3, 2-3).

4.2. Erwählung

Wir lehren, dass die Erwählung ein Werk Gottes ist, durch das Er vor Grundlegung der Welt in Christus diejenigen erwählt hat, die Er aus Gnade erneuert, errettet und heiligt (Röm. 8, 28-30; Eph. 1, 4-11; 2. Thess. 2, 13; 2. Tim. 2, 10; 1. Petr. 1, 1-2).

Wir lehren, dass Gottes souveräne Erwählung weder im Widerspruch zur Verantwortung des Menschen steht, Buße zu tun und Christus als Herrn und Retter zu vertrauen, noch hebt sie diese Verantwortung auf (Hes. 18, 23;32; 33, 11; Joh. 3, 18-19;36; 5, 40; Röm. 9, 22-23; 2. Thess. 2, 10-12; Offb. 22, 17). Trotzdem wird die souveräne Erwählung immer zu dem von Gott bestimmten Ziel führen, da Seine souveräne Gnade sowohl die Mittel zum Empfangen der Gabe der Errettung als auch die Errettung selbst beinhaltet. Alle, die der Vater zu Sich ruft, werden im Glauben kommen und alle, die im Glauben kommen, wird der Vater annehmen (Joh. 6, 37-40;44; Apg. 13, 48; Jak. 4, 8).

Wir lehren, dass die unverdiente Güte, die Gott völlig verdorbenen Sündern erweist, nichts mit einer Initiative von ihrer Seite aus zu tun hat, noch damit, dass Gott im Voraus weiß, was die Menschen aus ihrem Willen heraus tun werden; es handelt sich allein um Seine souveräne Gnade und Barmherzigkeit (Eph. 1, 4-7; Tit. 3, 4-7; 1. Petr. 1, 2).

Wir lehren, dass die Erwählung nicht als etwas auf reiner Souveränität basierendes angesehen werden soll. Gott ist in der Tat souverän, doch Er übt diese Souveränität immer im Einklang mit Seinen anderen Eigenschaften, besonders Seiner Allwissenheit, Gerechtigkeit, Heiligkeit, Weisheit, Gnade und Liebe aus (Röm. 9, 11-16). Durch diese Souveränität wird der Wille Gottes immer in einer Weise hervorgehoben, die völlig mit Seiner Wesensart übereinstimmt, wie sie im Leben unseres Herrn Jesus Christus offenbart wurde (Mt. 11, 25-28; 2. Tim. 1, 9).

4.3. Rechtfertigung

Wir lehren, dass die Rechtfertigung vor Gott ein Werk Gottes ist (Röm. 8, 33), bei dem Er diejenigen für gerecht erklärt, die durch den Glauben an Jesus Christus für ihre Sünden Buße tun (Lk. 13, 3; Apg. 2, 38; 3, 19; 11, 18; Röm. 2, 4; 2. Kor. 7, 10; Jes. 55, 6-7) und Ihn als souveränen Herrn bekennen (Röm. 10, 9-10; 1. Kor. 12, 3; 2. Kor. 4, 5; Phil. 2, 11). Diese Gerechtigkeit ist unabhängig von irgendwelchen guten Eigenschaften oder Werken des Menschen (Röm. 3, 20; 4, 6) und beinhaltet, dass unsere Sünden auf Jesus Christus gelegt werden (Kol. 2, 14; 1. Petr. 2, 24) und uns die Gerechtigkeit Christi zugesprochen wird (1. Kor. 1, 2;30; 6, 11; 2. Kor. 5, 21). Auf diese Weise kann Gott „gerecht sein und den rechtfertigen, der des Glaubens an Jesus ist“ (Röm. 3, 26).

4.4. Heiligung

Wir lehren, dass jeder Gläubige durch die Rechtfertigung für Gott ausgesondert und darum für heilig erklärt ist und deshalb als Heiliger bezeichnet wird. Diese Heiligung ist eine Stellung, die sofort eintritt, wenn ein Mensch zum Glauben an Jesus Christus kommt und sollte nicht mit dem „Prozess der Heiligung“ verwechselt werden. Sie hat mit der Stellung des Gläubigen zu tun, nicht mit seinem gegenwärtigen Wandel oder Zustand (Apg. 20, 32; 1. Kor. 1, 2;30; 6, 11; 2. Thess. 2, 13; Hebr. 2, 11; 3, 1; 10, 10;14; 13, 12; 1. Petr. 1, 2).

Wir lehren, dass der Heilige Geist auch den Prozess der Heiligung wirkt, mit dem Ziel, den Zustand des Gläubigen durch Gehorsam gegenüber Gottes Wort und durch Bevollmächtigung mit dem Heiligen Geist näher zur Christusähnlichkeit zu bringen. Der Gläubige ist in der Lage, ein zunehmend heiliges, Gottes Willen entsprechendes Leben zu führen, wodurch er immer mehr unserem Herrn Jesus Christus ähnlich wird (Joh. 17, 17;19; Röm. 6, 1-22; 2. Kor. 3, 18; 1. Thess. 4, 3-4; 5, 23).

In dieser Hinsicht lehrt die Schrift, dass jeder gerettete Mensch in einen täglichen Konflikt verwickelt ist – die neue Schöpfung in Christus kämpft gegen das Fleisch –, aber die entsprechende Ausrüstung für den Sieg ist ihm durch die Kraft des innewohnenden Heiligen Geistes gegeben. Trotzdem wird der Kampf den Gläubigen sein ganzes irdisches Leben lang begleiten und nie vollständig beendet sein. Alle Behauptungen über die Ausrottung der Sünde in diesem Leben sind unbiblisch. Wenn auch die Ausrottung der Sünde nicht möglich ist, rüstet der Heilige Geist uns doch für den Sieg über die Sünde aus (Gal. 5, 16-25; Eph. 4, 22-24; Phil. 3, 12; Kol. 3, 9-10; 1. Petr. 1, 14-16; 1. Joh. 3, 5-9).

4.5. Heilssicherheit

Wir lehren, dass alle Erlösten, die einmal errettet wurden, durch Gottes Kraft bewahrt werden und deshalb in Christus für immer sicher sind (Joh. 5, 24; 6, 37-40; 10, 27-30; Röm. 5, 9-10; 8, 1;31-39; 1. Kor. 1, 4-9; Eph. 4, 30; Hebr. 7, 25; 13, 5; 1. Petr. 1, 4-5; Jud. 24).

Wir lehren, dass es das Vorrecht der Gläubigen ist, sich der Gewissheit ihrer Errettung durch das Zeugnis des Wortes Gottes zu erfreuen, welches jedoch eindeutig verbietet, die christliche Freiheit als Entschuldigung für sündiges Leben und Fleischeslust zu gebrauchen (Röm. 6, 15-22; 13, 13-14; Gal. 5, 13,16-17;25-26; Tit. 2, 11-14).

4.6. Absonderung

Wir lehren, dass die Absonderung von der Sünde durch das ganze Alte und Neue Testament hindurch eindeutig gefordert wird und dass in den letzten Tagen Abfall und Weltlichkeit zunehmen werden (2. Kor. 6, 14-7, 1; 2. Tim. 3, 1-5).

Wir lehren, dass alle Erretteten aus tiefer Dankbarkeit für die empfangene unverdiente Gnade Gottes und weil unser herrlicher Gott völliger Hingabe würdig ist, so leben sollen, dass ihre anbetende Liebe zu Gott sichtbar wird und sie keine Schande auf ihren Herrn und Retter bringen. Wir lehren auch, dass Gott die Absonderung von jeglicher Verbindung zu religiösem Abfall sowie weltlichen und sündigen Praktiken verlangt (Röm. 12, 1-2; 1. Kor. 5, 9-13; 2. Kor. 6, 14 – 7, 1; 1. Joh. 2, 15-17; 2. Joh. 9-11).

Wir lehren, dass sich die Gläubigen für ihren Herrn Jesus Christus absondern sollen (2. Thess. 1, 11-12; Hebr. 12, 1-2) und dass das christliche Leben ein Leben in gehorsamer Rechtschaffenheit im Sinne der Seligpreisungen (Mt. 5, 2-12) und ein beständiges Streben nach Heiligung ist (Röm. 12, 1-2; 2. Kor. 7, 1; Hebr. 12, 14; Tit. 2, 11-14; 1. Joh. 3, 1-10).

5.1. Die universale Gemeinde (Gemeinde Jesu Christi weltweit)

Wir lehren, dass alle, die ihr Vertrauen auf Jesus Christus setzen, sofort durch den Heiligen Geist in den einen geistlichen Leib eingefügt werden, nämlich die Gemeinde (1. Kor. 12, 12-13), die Braut Christi (2. Kor. 11, 2; Eph. 5, 23-32; Offb. 19, 7-8), dessen Haupt Christus ist (Eph. 1, 22; 4, 15; Kol. 1, 18).

Wir lehren, dass die Bildung der Gemeinde, des Leibes Christi, zu Pfingsten durch die Ausgießung des Heiligen Geistes begonnen hat (Apg. 1, 5; 2, 1-21;38-47) und beim Kommen Jesu Christi für die Seinen in der Entrückung vollendet sein wird (1. Kor. 15, 51-52; 1. Thess. 4, 13-18).

Wir lehren, dass die Gemeinde demnach ein einzigartiger geistlicher Organismus ist, der durch Christus geschaffen wurde und aus allen wiedergeborenen Gläubigen des gegenwärtigen Zeitalters besteht (Eph. 2, 11 – 3, 6). Die Gemeinde unterscheidet sich von Israel (1. Kor. 10, 32). Das ist ein Geheimnis, welches erst in diesem Zeitalter offenbart wurde (Eph. 3, 1-6; 5,32).

5.2. Die Ortsgemeinde

Wir lehren, dass die Gründung und der Fortbestand von Ortsgemeinden (Apg. 14, 23;27; 20, 17;28; Gal. 1, 2; Phil. 1, 1; 1. Thess. 1, 1; 2. Thess. 1, 1) in den Schriften des Neuen Testamentes eindeutig gelehrt und definiert wird und dass die Glieder des einen geistlichen Leibes angewiesen sind, sich in örtlichen Gemeinschaften zu versammeln (1. Kor. 11, 18-20; Hebr. 10, 25).

Wir lehren, dass Christus für die Gemeinde die höchste Autorität ist (Eph. 1, 22; Kol. 1, 18), durch dessen Souveränität Leiterschaft, Gaben, Ordnung, Gemeindezucht und gottesdienstliche Anbetung eingesetzt wurden. Bei den durch die Schrift aufgezeigten Aufsehern, die zum Dienst unter der Leitung Christi über die Gemeinde gesetzt sind, handelt es sich um Älteste (Männer, die auch Bischöfe, Pastoren oder Pastoren-Lehrer genannt werden – Apg. 20, 28; Eph. 4,11) und Diakone, welche beide die biblischen Qualifikationen erfüllen müssen (1. Tim. 3, 1-13; Tit. 1, 5-9; 1. Petr. 5, 1-5).

Wir lehren, dass diese Leiter als Christi Diener leiten oder regieren (1. Tim. 5, 17-22), Seine Autorität für das Lenken der Gemeinde haben, der sich die Versammlung unterzuordnen hat (Hebr. 13, 7;17).

Wir lehren die Wichtigkeit der Jüngerschaft (Mt. 28, 19-20; 2. Tim. 2, 2), die Verantwortlichkeit aller Gläubigen füreinander (Mt. 18, 5-14) und die Notwendigkeit der Zurechtweisung von sündigenden Gemeindegliedern in Übereinstimmung mit den Maßstäben der Schrift (Mt. 18, 15-22; Apg. 5, 1-11; 1. Kor. 5, 1-13; 2. Thess. 3, 6-15; 1. Tim. 1, 19-20; Tit. 1, 10-16).

Wir lehren die Selbständigkeit der Ortsgemeinde; sie ist frei von jeglicher äußeren Autorität oder Kontrolle und hat ein Recht auf Selbstverwaltung und Unabhängigkeit von hierarchischer Beeinflussung durch Einzelpersonen oder Organisationen (Tit. 1, 5).Wir lehren, dass es schriftgemäß ist, wenn wahre Gemeinden zusammenarbeiten, um den Glauben darzustellen und zu verbreiten. Ortsgemeinden sollten jedoch selbst durch ihre Ältesten und aufgrund ihrer Auslegung und Anwendung der Schrift Entscheidungen über das Ausmaß und die Methode der Zusammenarbeit treffen (Apg. 15, 19-31; 20, 28; 1. Kor. 5, 4-7;13; 1. Petr. 5, 1-4).

Wir lehren, dass der Zweck der Gemeinde ist, Gott zu verherrlichen (Eph. 3, 21), indem sie sich im Glauben auferbaut (Eph. 4, 13-16), aus dem Wort Gottes lehrt (2. Tim. 2, 2;15; 3, 16-17), Gemeinschaft pflegt (Apg. 2, 47; 1. Joh. 1, 3), die Verordnungen (Taufe und Mahlfeier) befolgt (Lk. 22, 19; Apg. 2, 38-42) und das Evangelium in der ganzen Welt fördert und verbreitet (Mt. 28, 19; Apg. 1, 8; 2, 42).

Wir lehren, dass alle Heiligen zum Werk des Dienstes berufen sind (1. Kor. 15, 58; Eph. 4, 12; Offb. 22, 12).

Wir lehren die Notwendigkeit für die Gemeinde, daran mitzuwirken, wenn Gott Seine Absichten in der Welt ausführt. Zu diesem Zweck gibt Er der Gemeinde geistliche Gaben. Zum einen gibt Er Männer, die dazu auserwählt sind, die Heiligen für das Werk des Dienstes zuzurüsten (Eph. 4, 7-12) und zum anderen gibt Er jedem Glied des Leibes Christi einzigartige und besondere geistliche Fähigkeiten (Röm. 12, 5-8; 1. Kor. 12, 4-31; 1. Petr. 4, 10-11).

Wir lehren, dass der frühen Gemeinde zwei Arten von Gaben gegeben wurden: die Wundergaben göttlicher Offenbarung und Heilung, die zeitlich begrenzt während des apostolischen Zeitalters gegeben wurden, um die Glaubwürdigkeit der Botschaft der Apostel zu bestätigen (Hebr. 2, 3-4; 2. Kor. 12, 12); und die Dienstgaben, die gegeben wurden, um die Gläubigen zur gegenseitigen Erbauung zu befähigen. Mit der nun kompletten Offenbarung des Neuen Testaments wird die Schrift der alleinige Prüfstein für die Glaubwürdigkeit der Botschaft eines Menschen, und somit sind Gaben von wundersamer Natur nicht mehr notwendig, um einen Menschen oder seine Botschaft zu bestätigen (1. Kor. 13, 8-12). Wundergaben können sogar durch Satan nachgemacht/nachgeahmt werden, um die Gläubigen zu verwirren (Mt. 24, 24; Offb. 13, 13-14). Die einzigen Gaben, die heute am Werk sind, sind die nicht-offenbarenden, ausrüstenden Gaben, die zur Auferbauung gegeben werden (Röm. 12, 6-8).

Wir lehren, dass heutzutage niemand eine gottgegebene Gabe der Heilung besitzt, aber dass Gott das Gebet des Glaubens hört und dass er es in Übereinstimmung mit Seinem vollkommenen Willen für die Kranken, Leidenden und Geplagten beantworten wird (Lk. 18, 1-8; Joh. 5, 7-9; 2. Kor. 12, 6-10; Jak. 5, 13-16; 1. Joh. 5, 14-15).

Wir lehren, dass der örtlichen Gemeinde zwei Verordnungen anvertraut wurden: die Taufe und das Mahl des Herrn (Apg. 2, 38-42). Die christliche Taufe durch Untertauchen (Apg. 8, 36-39) ist das ernsthafte und wunderbare Zeugnis eines Gläubigen, der seinen Glauben an den gekreuzigten, begrabenen und auferstandenen Retter und seine Gemeinschaft mit Ihm im Tod für die Sünde und in der Auferstehung zu einem neuen Leben (Röm. 6, 1-11) nach außen hin zeigt. Es ist auch ein Zeichen der Gemeinschaft und Identifizierung mit dem sichtbaren Leib Christi (Apg. 2, 41-42).

Wir lehren, dass das Mahl des Herrn zum Gedächtnis und zur Verkündigung Seines Todes ist bis Er kommt. Der Teilnahme am Mahl soll immer eine ernsthafte Selbstprüfung vorausgehen (1. Kor. 11, 28-32). Wenn auch die Elemente der Mahlfeier (Brot und Wein) nur Hinweise auf Fleisch und Blut des Christus sind, ist Christus in der Mahlfeier jedoch in einzigartiger Weise gegenwärtig und hat mit den Seinen Gemeinschaft (1. Kor. 10, 16).

6.1. Heilige Engel

Wir lehren, dass Engel erschaffene Wesen sind und deshalb nicht angebetet werden sollen. Obwohl sie in der Schöpfung einen höheren Rang als die Menschen haben, wurden sie geschaffen, um Gott zu dienen und Ihn anzubeten (Lk. 2, 9-14; Hebr. 1, 6-7;14; 2, 6-7; Offb. 5, 11-14; 19, 10; 22, 9).

6.2. Gefallene Engel

Wir lehren, dass Satan ein geschaffener Engel und der Urheber der Sünde ist. Er zog das Gericht Gottes auf sich, indem er gegen seinen Schöpfer rebellierte (Jes. 14, 12-17; Hes. 28, 11-19), zahlreiche Engel in seinem Fall mit sich zog (Mt. 25, 41; Offb. 12, 1-14) und dadurch, dass er Eva versuchte, die Sünde in die Menschheit hineinbrachte (1. Mose. 3, 1-15).

Wir lehren, dass Satan der offensichtliche und erklärte Feind Gottes und der Menschen ist (Jes. 14, 13-14; Mt. 4, 1-11; Offb. 12, 9-10), der Fürst dieser Welt, der durch den Tod und die Auferstehung Jesu Christi besiegt wurde (Röm. 16, 20) und der im Feuersee für ewig bestraft werden wird (Jes. 14, 12-17; Hes. 28, 11-19; Mt. 25, 41; Offb. 20, 10).

7.1. Tod

Wir lehren, dass der körperliche Tod nicht der Verlust unseres immateriellen Bewusstseins ist (Offb. 6, 9-11), dass eine Trennung von Seele und Körper stattfindet (Jak. 2, 26), dass die Seele des Erlösten sofort in die Gegenwart Jesu geht (Lk. 23, 43; 2. Kor. 5, 8, Phil. 1, 23), und dass diese Trennung für die Erlösten bis zur Entrückung anhalten wird (1. Thess. 4, 13-17), die den Anstoß zur ersten Auferstehung gibt (vgl. Offb. 20, 4-6), wenn unsere Seele und unser neuer Leib vereinigt werden, um für immer mit unserem Herrn verherrlicht zu sein (1. Kor. 15, 35-44;50-54; Phil. 3, 21). Bis zu dieser Zeit werden die Seelen der in Christus Erlösten in freudiger Gemeinschaft mit unserem Herrn Jesus Christus bleiben (2. Kor. 5, 8).

Wir lehren die körperliche Auferstehung aller Menschen: der Erretteten zum ewigen Leben (Joh. 6, 39; Röm. 8, 10-11;19-23; 2. Kor. 4, 14) und der Verlorenen zum Gericht und zur ewigen Strafe (Dan. 12, 2; Joh. 5, 29; Offb. 20, 13-15).

Wir lehren, dass die Seelen der Verlorenen beim Tod unter Strafe aufbewahrt werden bis zur zweiten Auferstehung (Lk. 16, 19-26; Offb. 20, 13-15), wenn die Seele und der auferstandene Leib vereinigt werden (Joh. 5, 28-29). Sie werden dann vor dem Großen Weißen Thron zum Gericht erscheinen (Offb. 20, 11-15) und werden in die Hölle geworfen werden, in den Feuersee (Mt. 25, 41-46), vom Leben Gottes für immer abgeschnitten (Dan. 12, 2; Mt. 25, 41-46; 2. Thess. 1, 7-9).

7.2. Die Entrückung der Gemeinde

Wir lehren die persönliche, leibliche Wiederkunft unseres Herrn Jesus Christus vor der siebenjährigen Trübsalszeit (1. Thess. 4, 16; Tit. 2, 13), um Seine Gemeinde von der Erde zu entrücken (Joh. 14, 1-3; 1. Kor. 15, 51-53; 1. Thess. 4, 15 – 5, 11) und, zwischen diesem Ereignis und Seiner Wiederkunft in Herrlichkeit mit Seinen Heiligen, die Gläubigen entsprechend ihrer Werke zu belohnen (1. Kor. 3, 11-15; 2. Kor. 5, 10).

7.3. Die Zeit der Trübsal

Wir lehren, dass unmittelbar nach der Entrückung/Wegnahme der Gemeinde von der Erde (Joh. 14, 1-3; 1. Thess. 4, 13-18) die gerechten Gerichte Gottes auf eine ungläubige Welt ausgegossen werden (Jer. 30, 7; Dan. 9, 27; 12, 1; 2. Thess. 2, 7-12; Offb. 16) und diese Gerichte werden ihren Höhepunkt bei der Wiederkunft Christi auf die Erde in Herrlichkeit erreichen (Mt. 24, 27-31; 25, 31-46; 2. Thess. 2, 7-12). Zu diesem Zeitpunkt werden die Heiligen des Alten Testaments und der Trübsalszeit auferstehen und die Lebenden werden gerichtet werden (Dan. 12, 2-3; Off. 20, 4-6). Diese Periode schließt die siebzigste Woche in Daniels Prophetie ein (Dan. 9, 24-27; Mt. 24, 15-31; 25, 31-46).

7.4. Die Wiederkunft Christi und das Tausendjährige Reich

Wir lehren, dass Christus nach der Trübsalszeit auf die Erde kommen wird, um den Thron Davids einzunehmen (Mt. 25, 31; Lk. 1, 31-33; Apg. 1, 10-11; 2, 29-30) und um Sein messianisches Reich für tausend Jahre auf der Erde aufzurichten (Offb. 20, 1-7). Während dieser Zeit werden die auferstandenen Heiligen mit Ihm über Israel und alle Nationen auf der Erde regieren (Hes. 37, 21-28; Dan. 7, 17-22; Offb. 19, 11-16). Dieser Herrschaft wird der Sturz des Antichristen und des falschen Propheten und die Wegnahme Satans von der Welt vorangehen (Dan. 7, 17-27; Offb. 20, 1-7).

Wir lehren, dass das Reich die Erfüllung der Verheißung Gottes an Israel sein wird (Jes. 65, 17-25; Hes. 37, 21-28; Sach. 8, 1-17), um sie zurückzubringen in das Land, das sie durch ihren Ungehorsam verwirkten (5. Mose. 28, 15-68). Das Ergebnis ihres Ungehorsams war, dass Israel für eine Zeit zur Seite gestellt wurde (Mt. 21, 43; Röm. 11, 1-26), aber durch Buße wieder erweckt werden wird, um in das verheißene Land des Segens einzugehen (Jer. 31, 31-34; Hes. 36, 22-32; Röm. 11, 25-29).

Wir lehren, dass diese Zeit der Herrschaft unseres Herrn von Harmonie, Recht, Frieden, Gerechtigkeit und langem Leben bestimmt sein wird (Jes. 11; 65, 17-25; Hes. 36, 33-38) und damit enden wird, dass Satan losgelassen wird (Offb. 20, 7).

7.5. Das Gericht über die Verlorenen

Wir lehren, dass Satan, nachdem er nach der tausendjährigen Herrschaft Christi losgelassen wurde (Offb. 20, 7), die Nationen der Erde verführen und sie versammeln wird, um gegen die Heiligen und die geliebte Stadt zu kämpfen. Zu diesem Zeitpunkt werden Satan und seine Armee durch Feuer vom Himmel verschlungen werden (Offb. 20, 9). Danach wird Satan in den Feuer- und Schwefelsee geworfen werden (Mt. 25, 41; Offb. 20, 10), woraufhin Christus, der der Richter aller Menschen ist (Joh. 5, 22), die Großen und die Kleinen auferwecken und vor dem Großen Weißen Thron richten wird.

Wir lehren, dass diese Auferstehung der unerretteten Toten zum Gericht eine leibliche Auferstehung sein wird, und diese, nachdem sie ihr Urteil empfangen haben, einer ewigen, bewussten Strafe im Feuersee überantwortet werden (Mt. 25, 41; Offb. 20, 11-15).

7.6. Ewigkeit

Wir lehren, dass nach Beendigung des Tausendjährigen Reiches, der kurzzeitigen Freilassung Satans und dem Gericht der Ungläubigen (2. Thess. 1, 9; Offb. 20, 7-15) die Geretteten in den ewigen Zustand der Herrlichkeit mit Gott eintreten werden, woraufhin die Elemente dieser Erde aufgelöst (2. Petr. 3, 10) und durch eine neue Erde ersetzt werden, in der nur Gerechtigkeit wohnt (Eph. 5, 5; Offb. 20, 15;21-22). Danach wird die himmlische Stadt aus dem Himmel herabkommen (Offb. 21, 2) und der Wohnort der Heiligen sein, wo sie für immer Gemeinschaft mit Gott und untereinander genießen werden (Joh. 17, 3; Offb. 21, 22). Unser Herr Jesus Christus wird dann, nachdem Er Seinen Erlösungsauftrag erfüllt hat, das Reich Gott dem Vater übergeben (1. Kor. 15, 24-28), damit in allem und für alle Ewigkeit der dreieinige Gott regiere (1. Kor. 15, 28).

Dieses Glaubensbekenntnis wird im Laufe der Jahre durch die Leitung des EBTC ergänzt oder korrigiert werden. Obschon das Glaubensbekenntnis sehr ausführlich ist, soll und darf es nicht die klare Lehre der Schrift ersetzen. Es ist unser Ziel, uns klar zu den Lehren der Schrift zu bekennen.

Stand: Juli 2022