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Schulordnung

Das Ziel des EBTC besteht darin, Jünger Jesu fürs Leben zuzurüsten, um der Gemeinde Christi zu dienen. Dabei soll nicht nur Wissen vermittelt, sondern zugleich der Charakter des Schülers dahingehend geformt werden, dass er eine tiefe Liebe gegenüber dem dreieinigen Gott, seinem Wort, seiner Wahrheit und seiner Gemeinde aufweist und er in einer christusähnlichen Demut in der Beziehung zu anderen zunimmt.

Biblische Prinzipien bilden die Grundlage für unser Zusammensein und gemeinsames Arbeiten. Praktiken, die deutlich im Widerspruch zu Gottes Wort stehen, werden folglich am EBTC nicht geduldet (z.B. Trunkenheit, sexuelle Unsittlichkeit, Unaufrichtigkeit usw., 1Kor 6,9–20). Außerdem legen wir großen Wert auf Charaktereigenschaften, die jeden Christen kennzeichnen sollten, wie z.B. Nächstenliebe, Rücksichtnahme, Aufrichtigkeit und hoher moralischer Standard, wie sie im Wort Gottes beschrieben sind (Eph 4,24–5,8). Diese Dinge sollen in Tat und Wahrheit praktiziert werden.

Wir erkennen grundsätzlich die Freiheit des Christen auf dem Gebiet unzweifelhafter Dinge an, doch Freiheit darf nicht mit Zügellosigkeit verwechselt werden. Apostelgeschichte 15 und Römer 14 zeigen deutlich auf, wie man mit Dingen umzugehen hat, die anderen schaden oder sie zur Sünde verführen könnten.

Aus diesen Gründen legen wir es den Mitarbeitern und den Schülern des EBTC ans Herz zu prüfen, was sie sehen, hören und womit sie ihre (Frei-)Zeit füllen. Fragliche weltliche Vergnügungsstätten sollten gemieden werden; bei der Freizeitgestaltung (einschließlich Radio, Fernsehen, Kino, Musik, Literatur und Medien aller Art) soll Umsicht und Zurückhaltung geübt werden, wie es sich für einen Christen gebührt (Phil 4,8–9; 1Kor 10,13; Phil 1,27; 1Pet 2,12).

Wir sind uns bewusst, dass die Einhaltung dieser Richtlinien nicht die gesamte Verantwortung gegenüber Gott darstellt. Ihre Einhaltung bedeutet nicht, dass man ein Leben voller Hingabe an Gott führt. Wir sind aber davon überzeugt, dass Bereitschaft und Einhaltung dieser Richtlinien von Reife und geistlicher Gesinnung innerhalb der Gemeinschaft von Christen zeugen (Gal 5,13–24).

Wir glauben, dass man einen konsequenten und vorbildlichen Lebenswandel von solchen erwarten muss, die berufen sind, andere im christlichen Glauben zu unterweisen und weiterzuführen. In diesem Sinne wollen wir uns auch die Freiheit nehmen, in brüderlicher Liebe aufeinander zuzugehen, um einander zu ermahnen und zu ermutigen, sollte die Situation es erfordern (Mt 18,15–20; Heb 10,24; Gal 6,1).

1. Pünktlichkeit ist immer eine gute Visitenkarte. Es wird erwartet, dass die Studenten rechtzeitig zum Unterrichtsbeginn – und dazu zählt auch die Predigt vor der ersten Unterrichtsstunde – vor Ort sind. Zudem müssen alle Aufgaben termingerecht eingereicht werden. Ein bekannter Prediger wies auf die Relevanz von Pünktlichkeit hin, indem er sagte: „Es gibt keine Montagspredigt!“

2. Dresscode und EBTC-Knigge: Da wir uns auf den Unterricht konzentrieren wollen und Bibelschüler in den Gemeinden, wo das EBTC beheimatet ist, auch eine Vorbildfunktion einnehmen, legen wir Wert auf ein gepflegtes und sauberes Auftreten. Dresscode für den Unterricht ist „Business Casual“, „Smart Casual“ oder „Casual“. Lange Hose (Jeans ist ok, aber nicht zerrissen), Hemd oder Poloshirt und anständige Schuhe gelten als Richtlinie für die Männer. Latschen, Spaghettiträger und zu knappe Kleidung jeder Art sind im Unterricht nicht erwünscht.* Wer den Predigtdienst wahrnimmt, sollte darauf achten, dass er Krawatte oder Fliege und Anzug trägt (Business Casual).

Weitere Hinweise zum Dresscode findest du hier

Näheres dazu auch in dem Buch „Ist es für Gott eine Frage, was ich trage?“ Nancy Wolgemuth DeMoss

3. Dienstbereitschaft: Wir wollen in die Fußspuren unseres Herrn Jesus Christus treten, der „nicht gekommen [ist], um bedient zu werden, sondern um zu dienen.“ Haltet Augen und Ohren offen, um Gelegenheiten des praktischen Dienens zu erkennen und wahrzunehmen – sei es in der Gemeinde oder den (Gast-)Familien.

4. Anwesenheitspflicht: Die Anwesenheitspflicht beginnt mit dem offiziellen Unterrichtsstart. Darunter ist auch die Andacht oder das gemeinsame Essen zu verstehen. Jegliche Abwesenheit muss dem jeweiligen Lehrgangsassistenten mitgeteilt werden. Dies gilt auch für den Online-Unterricht. Die schriftliche Nachricht sollte, außer im akuten Krankheitsfall, spätestens zwei Tage vor Unterrichtsbeginn vorliegen. Jeder Schüler darf pro Schuljahr an einem Schulwochenende fehlen, bei weiteren Fehlzeiten ist eine Absolvierung nicht möglich. In seltenen Fällen kann aufgrund eines schwerwiegenden Grundes eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Bei Abwesenheit muss der Schüler eigenständig für eine Tonaufnahme durch einen Mitschüler sorgen und den Unterricht nacharbeiten, damit die Absolvierung möglich ist. Hybrid-Unterricht per Zoom wird ausschließlich während entsprechender Versammlungsverbote am Standort angeboten.

5. Online-Unterricht: Einige Unterrichtsinhalte werden als Online-Unterricht angeboten. Da die Teilnahme im Online-Format ebenso wie die Teilnahme vor Ort aktiv sein soll, gibt es einige wichtige Richtlinien die zu beachten sind.
Die Online-Teilnahme ist wie die Teilnahme vor Ort verpflichtend. Wir erwarten, dass du bei allen Unterrichtseinheiten dabei bist. Während des gesamten Unterrichts ist es verpflichtend, die Kamera einzuschalten. Die Lehrer/Seminarleiter möchten sowohl mit den Teilnehmern vor Ort, als auch mit den Online-Teilnehmern kommunizieren und sie sehen können. Außerdem müssen wir die Anwesenheit des Schülers sicherstellen. (Ausnahmegenehmigungen können nur vom Lehrgangsleiter erteilt werden.)

6. Persönlicher Computer: Den Schülern wird der Gebrauch eines Laptops oder Tablets zum Mitschreiben im Unterricht äußerst empfohlen, da die Kursunterlagen grundsätzlich digital bereitgestellt werden. Allerdings beschränkt sich die Nutzung der Geräte sowie des Internets auf das Thema des Unterrichts und schließt andere Aktivitäten wie Soziale Netzwerke, E-Mail, Messaging etc. während des Unterrichts aus.

7. Hausaufgaben, Examen und Tests: Sämtliche Lernkontrollen wie Hausaufgaben, Examen und Tests sollten innerhalb der vorgeschriebenen Zeit fertiggestellt und fristgerecht in der vorgeschriebenen Plattform hochgeladen werden. Nach Ablauf der vorgegebenen Frist ist eine Abgabe nicht mehr möglich und die Aufgabe wird mit null Prozentpunkten bewertet. Eine Nachfrist wird nicht gewährt.

In seltenen Fällen kann aufgrund eines schwerwiegenden Grundes der Standort- oder Lehrgangsleiter eine Nachfrist gewähren. In diesem Fall muss der Lehrgangsassistent vor Ablauf der Frist informiert werden. Nach positivem Bescheid durch den Standort- oder Lehrgangsleiter muss der Schüler die Aufgabe innerhalb der abgesprochenen Nachfrist nachreichen.

Für den Lehrgang Bibelkunde (Express) gilt folgende Ausnahme: Für Kapitelüberschriften und Buchzusammenfassungen wird eine Nachfrist von dreißig Tagen gewährt. Abgaben innerhalb dieser Nachfrist werden mit einem Abzug von zehn Prozentpunkten bewertet.
Nach Ablauf einer Nachfrist ist eine Abgabe nicht mehr möglich und die Aufgabe wird mit null Prozentpunkten bewertet.
Unehrlichkeit wie Abschreiben oder Plagiarismus (Aneignen fremder geistiger Leistungen) ist untersagt und wird mit null Prozentpunkten bewertet.

8. Fragen im Unterricht: Grundsätzlich begrüßen die Lehrer alle themenbezogenen Fragen, die das Mitdenken der Teilnehmer erkennen lassen. Fragen persönlicher Natur gehören nicht in den Unterricht. Den Lehrern sollte stets mit Höflichkeit und Respekt begegnet werden. Fragen dürfen zwar kritisch sein, doch sollte von Unterstellungen, respektlosen Aussagen und persönlichen Meinungsbekundungen abgesehen werden. In der Regel sind die Lehrer auch bereit, Fragen während der Pausen zu beantworten.

9. Gastschüler: Gasthörer dürfen an allen Unterrichtsfächern außer „Charakterbildung“ und „Praktikum & Beobachtung und Analyse“ teilnehmen. Von Seiten des Gasthörers wird Zurückhaltung erwartet. Gasthörer sollen nicht aktiv durch Fragen und Anmerkungen am Unterricht teilnehmen. Fragen können unter Umständen in Gesprächen im Nachgang ggfs. mit der Schulverwaltung geklärt werden.

10. Essen und Trinken: Während des Unterrichts ist es den Teilnehmern gestattet, Getränke mit in den Unterrichtsraum zu nehmen (nicht zu Andachten, Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen). Essen während des Unterrichts ist untersagt.

11. Schulverweis: Integrität wird am EBTC großgeschrieben. Bei wiederholtem oder anhaltendem unbiblischen Verhalten (moralisch-ethisch) wird der Standortleiter das Gespräch mit dem Schüler und dessen Ortsgemeinde suchen. Sollte dies zu keinem positiven Ergebnis führen, wird ein Schulverweis erforderlich.

Stand 08.2023